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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für die Erbringung von Gebäudereiniger-Leistungen

AGB für die Erbringung von Dienstleistungen durch die Glas- und Gebäudereinigung Britt Stand 01.01.2018 

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit

Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen

Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur

Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.

§ 2 Art und Umfang der Leistung

1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber

ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn

der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.

2. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. –

Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich,

von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.

§ 3 Abnahme und Gewährleistung

1. Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – innerhalb 3 Werktagen nach Abnahme -schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau

beschrieben werden.

2. Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise

– spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt

der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen.

3. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet,

so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen

sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden

Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung

übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für

die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.

4. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit,

insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.

5. Schadenersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt

sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz

auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf

zwei Monatsvergütungen. Sollte durch fehlerhafte Information von Seiten des Auftraggebers ein Schaden

beim Auftragnehmer entstehen, so ist der Auftraggeber voll schadensersatzpflichtig, auch schon bei

leichter Fahrlässigkeit.

§ 4 Aufmaß

1. Die der Abrechnung zugrundliegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung

des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks zu ermitteln.

2. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt.

3. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrundegelegten Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber

und Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen

oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.

§ 5 Preise

Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden

tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen.

Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise

und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 6 Sicherheitseinbehalt

Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder

eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.

§ 7 Haftung

1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die bei der Leistungserbringung entstehen und die durch das

eingesetzte Personal schuldhaft verursacht werden. Dies gilt nur für Ansprüche im Rahmen dieses Vertrages.

Für Vermögensschäden übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

2. Der Auftragnehmer versichert, für derlei Schäden eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Auf Verlangen des Auftraggebers muss der Auftragnehmer diesen Versicherungsabschluss nachweisen.

3. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich nach Abnahme innerhalb 3 Werktagen schriftlich gemeldet werden, entfällt die Haftung.

§ 8 Zahlungsbedingungen

1. Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zahlbar. Skontoabzüge werden

nicht anerkannt.

2. Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig. Sollte der Auftraggeber

mit mehr als 2 Monatspauschalen in Rückstand sein, hat der Auftragnehmer das Recht die

Leistung unverzüglich ohne weitere Anmahnung einzustellen. Das Recht auf Schadensersatz bleibt davon

unberührt weiter bestehen.

3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen

Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt

vorbehalten.

§ 9 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers. 

 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für die Erbringung von Gebäudereiniger-Leistungen

AGB für die Erbringung von Dienstleistungen durch Glas- und Gebäudereinigung Britt Stand 01.01.2018 

§ 10 Datenspeicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes

(§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.

§ 11 Teilunwirksamkeit

Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen

Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung

rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

§ 12 Schriftformvereinbarung

Sollten Nebenabreden notwendig werden oder sein, bedürfen sie in jedem Fall der Schriftform. Gleiches gilt

für Vertragsänderungen oder Ergänzungen und ebenso ausdrücklich für die Schriftformvereinbarung

 

Geschäftsfürhung: Hr. Robin Britt